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BGH, 20.02.1975 - VI ZR 154/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmtheit - Berufungsanträge - Ersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Ersatz von Mietwagenkosten - Streit um die Höhe eines Schadens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 519
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 738
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.1956 - II ZB 19/55
Berufung wegen Teilforderung
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - VI ZR 154/74
Da sich der mit der Klage geltend gemachte Betrag aus mehreren Posten zusammensetzt, gehört zur Bestimmtheit des Klageantrages eine klare Abgrenzbarkeit der einzelnen Posten, weil sich andernfalls der genaue Umfang der einzelnen geltend gemachten Ansprüche nicht erkennen läßt (BGHZ 20, 219, 220 [BGH 15.03.1956 - II ZB 19/55];Senatsurteil vom 23. März 1956 - VI ZR 323/54 - VersR 56, 408). - BGH, 23.03.1956 - VI ZR 323/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.02.1975 - VI ZR 154/74
Da sich der mit der Klage geltend gemachte Betrag aus mehreren Posten zusammensetzt, gehört zur Bestimmtheit des Klageantrages eine klare Abgrenzbarkeit der einzelnen Posten, weil sich andernfalls der genaue Umfang der einzelnen geltend gemachten Ansprüche nicht erkennen läßt (BGHZ 20, 219, 220 [BGH 15.03.1956 - II ZB 19/55];Senatsurteil vom 23. März 1956 - VI ZR 323/54 - VersR 56, 408).
- BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86
Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags
Diese Auslegung, die das Revisionsgericht selbständig vorzunehmen hat (vgl. BGH Urteile vom 20. Februar 1975 - VI ZR 174/74 - VersR 1975, 738, 739 und 1. Juli 1975 - VI ZR 251/74 - LM ZPO § 519 Nr. 69 Bl. 2), bestätigt hier die Annahme des Berufungsgerichts, daß die Ehefrau im zweiten Rechtszug ihr Klagebegehren weiterverfolgt hat. - BGH, 18.09.1986 - III ZR 124/85
Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung - Möglichkeit der Erhöhung der …
Dazu bedarf es nicht unbedingt eines ausdrücklich formulierten Antrages, obwohl ein solcher dem Berufungskläger in seinem eigenen Interesse stets zu empfehlen ist; es genügt vielmehr, daß die vor Ablauf der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem Inhalt nach eindeutig ergeben, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen erstrebt werden (RGZ 145, 38, 39; BGH Beschlüsse vom 11. Februar 1966 - V ZB 1/66 - NJW 1966, 933 …und vom 22. Oktober 1974 aaO; Urteile vom 20. Februar 1975 - VI ZR 154/74 - VersR 1975, 738, 739, vom 1. Juli 1975 - VI ZR 251/74 - LM ZPO § 519 Nr. 69 und vom 19. April 1978 - VIII ZR 37/77 - VersR 1978, 736, 737;… Beschlüsse vom 13. Juli 1982 a.a.O. und vom 27. März 1985 - IVb ZB 20/85 - FamRZ 1985, 631).Darüber hinaus läßt die Berufungsbegründung, die insoweit vom Revisionsgericht selbständig auszulegen ist (BGH Urteile vom 20. Februar 1975 - VI ZR 154/74 - VersR 1975, 738, 739 und vom 1. Juli 1975 - VI ZR 251/74 - LM ZPO § 519 Nr. 69 Bl. 2), aber auch das Ziel des Rechtsmittels mit der erforderlichen Eindeutigkeit erkennen.
- BGH, 01.07.1975 - VI ZR 251/74
Anforderungen an die Fassung eines Auslegungsantrages
Wie der Senat aber bereits ausgesprochen hat (Urt. v. 20. Februar 1975 - VI ZR 154/74) darf nicht wegen Unbestimmtheit eines Teils des Berufungsangriffs das Rechtsmittel insgesamt als unzulässig angesehen werden, wenn der Begründungsschrift eindeutig zu entnehmen ist, daß der Rechtsmittelführer seinen Anspruch jedenfalls in einer bestimmten Höhe weiterverfolgen will.